Honorare und Kosten Information und Service
Bezüglich der Kosten für Gemeindeberatung / Organisationsentwicklung existieren in der Nordkirche zurzeit verschiedene Regelungen:
Gemeindeberaterinnen und -Berater im Sprengel Mecklenburg und Pommern sind für ihre Beratungstätigkeit freigestellt. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Kirchenkreis erstattet wird. Die Gemeinden beteiligen sich mit festen Sätzen an den Kosten der Beratung. Im Bedarfsfall ist die Höhe der finanziellen Beteiligung verhandelbar.
Nebenberuflich tätige Gemeindeberaterinnen und -Berater in den Sprengeln Schleswig und Holstein sowie Hamburg und Lübeck sind für ihre Beratungstätigkeit nicht freigestellt. Sie erhalten für ihre Beratungstätigkeit ein Honorar und die Erstattung ihrer Fahrtkosten von der Gemeinde, die sie beraten. Die Honorare orientieren sich an den aktuellen kirchlichen Honorarrichtlinien. Gemeindeberatung wird durch die Landeskirche nicht bezuschusst.
Hauptberufliche Personal- bzw. Organisationsentwickler:innen eines Kirchenkreises erhalten für Beratungen, die sie im Rahmen ihres Dienstauftrags in ihrem Kirchenkreis durchführen, kein Honorar. Übernehmen sie eine Beratung außerhalb ihres Dienstauftrags (etwa in einem anderen Kirchenkreis), gelten sie dort als nebenberufliche Beraterinnen und Berater und erhalten dort ein Honorar in Anlehnung an die aktuellen Honorarrichtlinien der Nordkirche und Fahrtkosten.