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Das Verständnis und die Durchführung von Supervision richten sich nach dem 2014 erstellten Supervisionskonzept für die Nordkirche:

Supervisionskonzept von 2014 (pdf)

Die Höhe der kirchlichen Honorare soll nach der Honorarrichtlinie der Nordkirche erfolgen. Der Entwurf der Novelle der Honorarrichtlinie liegt zur Beratung und Beschlussfassung im Landeskirchenamt vor.

Die Aus- und Weiterbildung in Seelsorge, Beratung und Supervision der Sektion Tiefenpsychologie richtet sich nach dem vom Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie DGfP herausgegebenen Konzept vom April 2021. Hier laden Sie das Konzept herunter.

Konzept der Aus- und Weiterbildung der Sektion Tiefenpsychologie 2021 (PDF)

 

 

 

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